Drei Kolleginnen lachen mit Kaffee und Laptop in der Pause im sonnigen Innenhof
Steuervorteil

Mehr netto vom Brutto.Schmeckt jedem.

Steuerfrei fürs Team, günstiger als eine Gehaltserhöhung fürs Unternehmen. Wir zeigen transparent, wie sich das rechnet.

Für Einsteiger

8 € im Restaurant, 2 € im Supermarkt.

Steuerfrei, ohne Lohnnebenkosten, ohne Papierkram. Zum ersten Mal mit dem Thema zu tun? Hier steht's verständlich.

8 € pro Tag und Person im Restaurant oder Gasthaus
2 € pro Tag und Person im Supermarkt für Lebensmittel
Beides steuerfrei, ohne Lohnnebenkosten für den Betrieb
Verständlich nachlesen
Mittagsrunde im Gasthaus: gemeinsames Essen, das steuerfrei ankommt
Kolleginnen beim gemeinsamen Mittagessen im Lokal

Nicht nur sparen

Für Unternehmen, die ihre Leute schätzen. Und dabei sparen.

Der Steuervorteil rechnet sich. Die Wertschätzung zahlt sich aus. Beides gibt's bei digibon zusammen.

So entsteht die Ersparnis

Rund 1.900 € pro Mitarbeiter und Jahr. Nachgerechnet.

Ziel: Beim Mitarbeiter kommen 100 € netto mehr an. Zwei Wege, sehr unterschiedliche Kosten für euch (Österreich, Beispiel 3.000 € Brutto):

kostet der steuerfreie Zuschuss über digibon pro Jahr: 100 € netto beim Team, genau 100 € pro Monat für den Betrieb.

1.200 €

kostet eine Gehaltserhöhung für dieselben 100 € netto: rund 253 € pro Monat, auf 14 Gehälter gerechnet.

~3.100 €

Ersparnis pro Mitarbeiter und Jahr.

~1.900 €

Ersparnis pro Jahr bei 50 Mitarbeitenden.

~95.000 €

Transparentes Praxisbeispiel, keine Steuerberatung. Die genaue Zahl für euer Team rechnen wir gemeinsam im Gespräch, ohne Steuerkauderwelsch.

Zum Mitnehmen

Die wichtigsten Zahlen. Kompakt auf einer Seite.

Alle steuerlichen Vorteile und Rechenbeispiele übersichtlich zusammengefasst: zum Download, Weiterleiten oder für das nächste interne Gespräch.

Jennifer Schreier, Sales Manager bei digibon

Häufige Fragen

Grenzwerte und Sonderfälle.

Lassen sich die 8 € und 2 € kombinieren?
Nein. Pro Arbeitstag gilt entweder das eine oder das andere: bis zu 8 € für ein Essen im Restaurant oder 2 € für Lebensmittel im Supermarkt.
Was gilt für Teilzeit und geringfügig Beschäftigte?
Entscheidend ist der Arbeitstag, nicht das Stundenausmaß: Wer an einem Tag arbeitet, hat für diesen Tag Anspruch. Die verbindliche Auskunft für euren Fall gibt eure Steuerberatung, wir sind keine Steuerberater.
Gilt der Zuschuss auch im Homeoffice?
Ja. Der Zuschuss hängt am Arbeitstag, nicht am Ort. Er funktioniert im Büro genauso wie im Homeoffice, im Schichtbetrieb, auf der Baustelle oder bei einer Bestellung über einen Lieferdienst.
Wie sieht das Finanzamt den Zuschuss?
Als steuerfreien Sachbezug, solange die Beträge und der Nachweis stimmen. Genau dafür wird jeder Beleg geprüft und sieben Jahre revisionssicher archiviert. Für eine Betriebsprüfung exportiert ihr alles je Person oder Zeitraum als PDF oder CSV, seit 25 Jahren ohne Beanstandung.